Einigung beim Lieferkettengesetz erzielt
Ein Meilenstein wurde am 14. Dezember erreicht, als der Rat und das EP eine vorläufige Einigung zur RL über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD) erzielt haben. Die RL legt strenge Regeln für große Unternehmen hinsichtlich Umweltstandards und Menschenrechte fest: so werden nicht nur die vorgelagerte Wertschöpfungskette, wie etwa der Rohstoffabbau, sondern auch der nachgelagerten Teil wie Verwendung, Verwertung und Entsorgung umfasst.
Die Anwendung der RL betrifft Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem globalen Nettoumsatz von 150 Mio. €. Zudem werden Unternehmen mit über 250 Beschäftigten und einem Umsatz von über 40 Mio. € erfasst, wenn sie in bestimmten Sektoren, wie Textilien, Landwirtschaft oder Bergbau, tätig sind. Auch die Finanzbranche, ursprünglich umstritten, wird vorerst ausgenommen, unterliegt jedoch noch einer Überprüfungsklausel.
Unternehmen werden verpflichtet Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und Ziele zur Minderung des Klimawandels in von ihnen geforderten Übergangsplänen verbindlich festzulegen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes. Die öffentliche Auftragsvergabe kann künftig an die Einhaltung der CSDDD geknüpft werden.
Die Einigung muss nun von den beiden Ko-Legislatoren noch formell angenommen werden. Tanja Winninger