Einigung im Rat zur e-Privacy-Verordnung
Der Rat hat sich am 10. Februar 2021 unter dem portugiesischen Vorsitz auf eine gemeinsame Position zur neuen ePrivacy-Verordung (ePVO) geeinigt.
Die ePVO soll vor allem die Privatsphäre innerhalb des elektronischen Datenverkehrs schützen. Dabei sollen insbesondere die Fälle geregelt werden, in denen Diensteanbieter elektronische Kommunikationsdaten verarbeiten oder Zugang zu Daten erhalten dürfen, die auf den Geräten der Endnutzer*innen gespeichert sind.
Mit der Reform soll die Datenschutzgrundverordnung vollendet werden, indem Regeln zum Datenschutz in Fällen elektronischer Kommunikation festlegt werden, und es sollen Nutzer*innen im Netz besser geschützt werden. Zu den wesentlichen Zielen der neuen E-Privacy-Verordnung zählt u. a. die Stärkung der Privatsphäre von Internet-Nutzern. Hierzu sollen striktere Vorgaben zum Nutzertracking auf Webseiten durch Cookies oder ähnliche Maßnahmen eingeführt werden, um das Erstellen von Nutzerprofilen zu verhindern. Zudem sollen Nutzer von Internet-Kommunikationsdiensten durch eine strengere Regulierung der Nutzung von Metadaten (z. B. IP-Adressen) strenger geschützt werden.
Die EU-Kommission veröffentlichte ihren Vorschlag für eine neue ePrivacy-Verordnung im Januar 2017. Das Europäische Parlament (EP) legte seine Position im Oktober 2017 fest. Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich bisher nicht auf eine gemeinsame Linie einigen und haben zuletzt im November 2020 unter deutschem Vorsitz einen Kompromissvorschlag abgelehnt.
Die Einigung im Rat ermöglicht es der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft, die Trilog-Verhandlungen mit EP und EU-Kommission zur endgültigen Festlegung des Rechtsaktes einzuleiten. Roberta Ferrario