Einigung über CBAM-Vereinfachung

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Rat und EP haben am 18. Juni eine vorläufige Einigung über die Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) erzielt, einen Vorschlag aus dem so genannten „Omnibus I“-Legislativpaket.
Die wichtigsten Bestandteile des KOM-Vorschlags haben Rat und EP dabei übernommen. So wird die „De-minimis“-Ausnahme erweitert: Importeure, die jährlich bis zu 50 Tonnen von CBAM betroffene Waren in die EU einführen, wären künftig von Berichts- und Abgabepflichten befreit. Trotzdem sollen nach Angaben der KOM etwa 99% der Emissionen, die in den importierten CBAM-Gütern erhalten sind, weiterhin abgedeckt werden. Auch für Importe oberhalb des Schwellenwerts sind Vereinfachungen vorgesehen, u. a. bei Genehmigungsverfahren, Datenerfassung und Emissionsprüfung.
Die Einigung, deren Text noch nicht öffentlich vorliegt, muss noch von Rat und EP gebilligt werden, bevor sie voraussichtlich im September 2025 formell verabschiedet werden kann. Beke Langosch / Brigitte Köhnlein