Einigung über die EU-Gebäudeenergie-RL
Am 7. Dezember haben Rat und EP eine Einigung über die neue RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gefunden. Der Vorschlag war am 15. Dezember 2021 von der KOM als Teil des „Fit for 55“-Pakets vorgelegt worden. Es ist Ziel des Vorschlags, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch im Gebäudesektor der EU bis 2030 erheblich zu reduzieren und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Er enthält auch Vorgaben bezüglich der Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge.
Der Vorschlag ist im Lauf der Verhandlungen erheblich verändert worden. So sollten die Renovierungen z. B. ursprünglich stark auf die 15 % schlechtesten Wohngebäude fokussiert werden, um die Mittel klimapolitisch effektiv einzusetzen und gleichzeitig vorrangig die Wohnverhältnisse der sozial schwächeren Bevölkerung zu verbessern. Diese Regelung wurde nicht beibehalten, stattdessen werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte Zielwerte für die Verminderung des Primärenergieverbrauchs des Gebäudebestands einzuhalten. Die Pflicht zur Installation von Solaranlagen wurde eingeschränkt, und bestehende Wohngebäude wurden davon komplett ausgenommen. Ab 2025 muss die Subventionierung eigenständiger Heizkessel für fossile Brennstoffe eingestellt werden. Finanzielle Anreize für hybride Heizsysteme, die beispielsweise einen Heizkessel mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombinieren, bleiben dabei möglich. Die nationalen Gebäudesanierungspläne sollen außerdem einen Fahrplan für die schrittweise Abschaffung von Heizkesseln für fossile Brennstoffe bis 2040 enthalten.
Denkmalgeschützte, landwirtschaftliche und temporäre Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser können von den neuen Vorschriften ausgenommen werden. Die gefundene Einigung muss nun noch von Rat und EP formal bestätigt werden, bevor sie in Kraft treten kann. Brigitte Köhnlein