Einigung über die Verschärfung des EU-Emissionshandels erzielt
Am 18. Dezember konnten sich die Unterhändler des EP und der Mitgliedstaaten nach schwierigen, fast 30-stündigen Verhandlungen auf eine Verschärfung des Emissionshandels zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes einigen – das Herzstück des EU-Klimapakets „Fit for 55“, d.h. Senkung der CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990, Klimaneutralität bis 2050.
Damit gilt in Zukunft: Wer in der EU klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausstößt, muss künftig häufiger und mehr dafür bezahlen. Bisher kostenlose Verschmutzungsrechte für die Industrie sollen schrittweise abgeschafft, Emissionen aus der Beheizung von Gebäuden und aus dem Straßenverkehr bepreist werden. Gleichzeitig sollen zusätzliche Belastungen für private Haushalte abgefedert werden.
Es sind wichtige Beschlüsse, um die EU unabhängiger von fossilen Energien zu machen.
Der Emissionshandel soll einen Anreiz dazu liefern, von fossilen Energieträgern wie Gas oder Öl auf erneuerbare Energie umzusteigen und den CO2-Ausstoß weiter zu verringern. Bislang müssen etwa Stromproduzenten und die Industrie Verschmutzungszertifikate vorweisen, um CO2 auszustoßen. Die Zahl der Verschmutzungsrechte im Umlauf soll nun schneller verringert werden als bislang vorgesehen.
Das System soll ab 2027 auf das Heizen von Gebäuden und den Straßenverkehr ausgeweitet werden. Auch Lieferanten von Gas oder Benzin müssen dann Verschmutzungszertifikate kaufen, wodurch sich voraussichtlich der Benzin- und Gaspreis erhöhen könnte. Das soll wiederum einen Anreiz schaffen, etwa mit Wärmepumpen CO2-arm zu heizen oder mit elektrischen Autos zu fahren. Eine Notbremse ist vorgesehen: Sind die Energiepreise besonders hoch, kann das System um ein Jahr verschoben werden, um etwa Verbraucher nicht zu sehr zu belasten.
In Deutschland gilt bereits seit 2021 ein ähnliches Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr.
Die EU-Unterhändler hatten sich zuvor bereits darauf geeinigt, auch schrittweise den inneuropäischen Luftverkehr sowie Seeverkehr in den Emissionshandel aufzunehmen. Abfallverbrennungsanlagen werden ab 2028 in den Markt einbezogen, sofern die KOM einen positiven Bericht vorlegt.
Höhere Kosten für Verbraucher durch die Energiewende – etwa steigende Heizkosten – sollen durch einen neuen Klimasozialfonds über 86,7 Mrd. € abgefangen werden. Damit sollen Haushalte entlastet und Investitionen, zum Beispiel in effizientere Gebäude oder öffentliche Verkehrsmittel, finanziert werden. Der Fonds soll durch Einnahmen aus dem Emissionshandel und teilweise durch die Mitgliedstaaten gespeist werden.
Die Einigung muss noch vom EP und den Mitgliedstaaten offiziell bestätigt werden. Thorsten Augustin
PM der KOM (EN)