Einigung zu CO2-Flottengrenzwerten für PKW und Vans
Am 27. Oktober haben sich EP und Rat im Rahmen der Trilogverhandlungen zur Überarbeitung der VO über CO2-Emissionsnormen für PKW und leichte Nutzfahrzeuge auf einen Kompromisstext geeinigt. Darin folgen sie dem KOM-Vorschlag und sehen für das Jahr 2030 eine Absenkung der flottenbasierten CO2-Grenzwerte um 55% für PKW und 50% für leichte Nutzfahrzeuge im Vergleich zu 2021 vor. Im Jahr 2035 sollen sie dann für beide Fahrzeugklassen auf null herabgesenkt werden, sodass nur noch emissionsfreie Neufahrzeuge zugelassen werden dürfen.
Der Anreizmechanismus für emissionsfreie und -arme Fahrzeuge (ZLEV) soll im Jahr 2030 ebenfalls auslaufen. Dieser gesteht Herstellern weniger streng zu erfüllende Emissionsnormen zu, wenn sie einen bestimmten Anteil von ZLEV in der Flotte erreichen. Künftig soll die Hürde dafür bei 25% für PKW und 17% für leichte Nutzfahrzeuge liegen. Ausnahmen für Kleinsthersteller soll es weiterhin geben.
Der Kompromiss sieht weiterhin vor, dass die KOM bis 2026 den Fortschritt bei der Erreichung der Reduktionsziele überprüfen und ggf. unter Berücksichtigung des technologischen Fortschritts und der sozialen und ökonomischen Aspekte der Transformation im Automobilsektor einen Vorschlag zur Anpassung der Ziele vorlegen soll. Zudem erging über einen rechtlich unverbindlichen Erwägungsgrund eine Aufforderung an die KOM, die Zulassung von mit CO2-neutralen Kraftstoffen, sogenannten e-Fuels, angetriebenen Fahrzeugen auch nach 2035 zu prüfen.
Der Kompromisstext muss noch formal von EP und Rat angenommen werden. Tobias Bertermann