Einigung zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
Am 28. März haben sich EP und Rat auf eine vorläufige politische Einigung für eine VO über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe verständigt. Mit den neuen Vorgaben sollen Mindestanforderungen für Infrastruktur im Straßen-, Schiffs- und Flugverkehr aufgestellt und der Übergang zu emissionsfreier Mobilität gefördert werden.
Die Unterhändler erzielten einen Kompromiss dahingehend, dass Mitgliedstaaten ein Minimum an Lade- und Tankinfrastruktur für Elektro- bzw. Wasserstofffahrzeuge entlang der wichtigsten Verkehrsachsen im europäischen Verkehrsnetz (TEN-V) bereitstellen müssen. Zudem soll es ein bestandsflottenabhängiges Ausbauziel für die Gesamtladekapazität geben. Dadurch soll verhindert werden, dass der Umstieg auf E-Mobilität an einer unzureichenden Anzahl von Ladepunkten scheitert. Auch für die Zahlungs- und Preisanzeigeoptionen soll es künftig gemeinsame Standards geben.
Die neue Regelung sieht weiterhin vor, dass TEN-V-Häfen ab 2030 Landstromanlagen vorhalten sollen; zudem soll an Flughäfen die stationäre Stromversorgung von Flugzeugen ausgebaut werden.
Die vorläufige politische Einigung muss noch formell von EP und Rat bestätigt werden. Tobias Bertermann