Elektronische Maut: KOM bemängelt unzureichende Umsetzung in Deutschland
Die KOM hat am 29. September ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Vorschriften über die elektronische Maut eröffnet. Hintergrund ist die aus KOM-Sicht unzureichende Umsetzung der RL über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren.
Mit der RL soll ein europäischer elektronischer Mautdienst (EETS) geschaffen werden, über den Straßenverkehrsteilnehmer in allen Mitgliedstaaten über ein Abonnement bei einem einzigen Anbieter und mit einem einzigen Bordgerät bezahlen können.
Bei dem an Deutschland versandten Aufforderungsschreiben handelt es sich um den ersten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf dieses Schreiben zu reagieren und die von der KOM festgestellten Mängel zu beheben. Andernfalls kann die KOM beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Sollte Deutschland die RL nicht zufriedenstellend umsetzen, kann die KOM am Ende des Verfahrens Klage gegen Deutschland vor dem EuGH einreichen. Tobias Bertermann