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Hanse-Office
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Europapolitik ist auch Länderpolitik. Dazu gehören zum Beispiel die Regional- und Wirtschaftspolitik, die Umweltpolitik oder auch der Einsatz der Fördermittel der EU. Hier erläutern wir wie das Hanse-Office, Schleswig-Holstein und Hamburg Europa mitgestalten möchten.
HANSE-OFFICE
Geschichte des Hanse-Office
Aus dem bereits 1985 gegründeten Informationsbüro der Freien und Hansestadt Hamburg, dem ersten Regionalbüro in der EU, ging 1987 das Hanse-Office als gemeinsame Einrichtung der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein bei der Europäischen Union hervor. Unter vorübergehender Beteiligung Niedersachsens vertritt das Hanse-Office seither erfolgreich die Interessen beider Länder bei den europäischen Institutionen. Die gelungene Kooperation zweier Länder in Brüssel ist einzigartig und beispielgebend für eine erfolgreiche norddeutsche Zusammenarbeit.
BERÜHRUNGSPUNKTE EU-HAMBURG
Europapolitik
Die Freie und Hansestadt Hamburg liegt Europa sehr am Herzen. Als Hafenstadt betreibt sie seit jeher Handel mit ihren europäischen Nachbarn. Die dynamische Entwicklung der Stadt ist dabei eng mit der Europäischen Einigung verbunden: Hamburg hat in den letzten Jahrzehnten stark von den Errungenschaften der Europäischen Integration profitiert. Hierunter fallen der Wegfall der Zollgrenzen, der Abbau von Handelshemmnissen, die Einführung des Euros und die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes.
BERÜHRUNGSPUNKTE EU-SCHLESWIG-HOLSTEIN
Die Politik der Europäischen Union hat unmittelbaren Einfluss auf den Alltag der Menschen in den Mitgliedstaaten. Die hohe Bedeutung der Entscheidungen aus Brüssel und Straßburg ist den meisten Bürgerinnen und Bürgern jedoch nicht bewusst. Eine mitunter verzerrte Wahrnehmung der europäischen Institutionen versperrt dabei den Blick auf die großen Chancen, die sich aus dem Integrationsprozess der Europäischen Union ergeben.
Die Landesregierungen Hamburgs und Schleswig-Holsteins haben dieses enorme Potential erkannt und nutzen es gewinnbringend für unsere Region. Nachfolgend finden Sie hierzu einige plakative Beispiele.
MITWIRKUNGSMÖGLICHKEITEN DER LÄNDER IN EU-ANGELEGENHEITEN
Hamburg und Schleswig-Holstein wirken im Kreis der deutschen Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union sowohl auf nationaler als auch direkt auf europäischer Ebene mit.
Auf nationaler Ebene werden die Länder über den Bundesrat und die Fachministerkonferenzen einschließlich der Europaministerkonferenz aktiv.
Gemäß Artikel 23 GG sind die Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union über den Bundesrat (https://www.bundesrat.de) eingebunden. Das Verfahren ist im Einzelnen im Gesetz über die Wahrnehmung der Integrationsveranwortung des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (Integrationsverantwortungsgesetz) und in dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) sowie der begleitenden Bund-Länder-Vereinbarung geregelt.