Endgültige Einigung auf neuen EU-Rahmen für Fluggastrechte

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Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich das EP und der Rat auf neue Fluggastrechte geeinigt. Fluggäste profitieren künftig von einfacheren Regelungen und stärkeren Rechten. Gleichzeitig finden die betrieblichen Gegebenheiten der Fluggesellschaften Berücksichtigung. Auf diese Weise sollen die Fluganbindungen in der EU gesichert und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Airlines geschaffen werden. Die bestehenden Entschädigungsregelungen bleiben bestehen, die Verfahren zur Geltendmachung der Ansprüche werden hingegen deutlich gestrafft.
Fluggesellschaften müssen Passagiere künftig innerhalb von 96 Stunden nach Ankunft über ihre Rechte und die Durchsetzungsmöglichkeiten ihrer Ansprüche informieren. Der Eingang eines Entschädigungsantrags ist unverzüglich zu bestätigen und muss binnen 30 Tagen durch Zahlung einer Entschädigung oder durch begründete Ablehnung des Antrags beantwortet werden. Darüber hinaus sind Anbieter künftig verpflichtet, Flugpreise inklusive Handgepäck anzuzeigen, um Verbrauchern den Preisvergleich zu erleichtern. Mit der Reform werden auch spezifische Rechte für Menschen mit besonderen Bedürfnissen wie Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie Kinder geregelt. Fluggesellschaften müssen Kindern bzw. Passagieren mit besonderen Bedürfnissen kostenlos Sitzplätze neben ihren Begleitpersonen ermöglichen. Das gleiche Recht gilt für schwangere Frauen und ihre Begleitperson. Auch spezielle „No-Show“-Regelungen für Schwangere, Passagiere mit besonderen Bedürfnissen und unbegleitete Minderjährige sind künftig nicht mehr erlaubt.
Die aktualisierten Vorschriften treten 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten und Unternehmen haben 12 Monate Zeit, die Umsetzung vorzubereiten. Franziska Klug
