Entfernung, Recycling und Speicherung von Kohlenstoff
Am 15. Dezember veröffentlichte die KOM eine Mitteilung über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe. Diese seien ein wichtiges Instrument, um über Kohlenstoffabscheidung die bei Erreichen der Klimaneutralität 2050 in manchen Prozessen verbleibenden Restemissionen, v. a. in der Landwirtschaft und in einigen Industrieprozessen, auszugleichen. Außerdem könnten über die direkte Entnahme aus der Atmosphäre (DAC) oder den Ozeanen und deren langfristige Speicherung negativen Emissionen generiert werden.
In der Mitteilung geht die KOM auf zwei Bereiche besonders ein: (1) Naturbasierte Lösungen wie Aufforstung, klimaeffiziente Landwirtschaft, die Nutzung von Holz im Bausektor oder Bioenergie und (2) technologische Lösungen wie CO2-Abscheidung und Speicherung oder Nutzung (CCS/CCU) in der Industrie sowie DAC.
Alle Ansätze müssen zur Marktreife noch deutlich weiterentwickelt werden. Um das zu unterstützen, will die KOM 2022 einen Rechtsrahmen für ein Zertifizierungssystem vorschlagen, mit dem überprüft werden soll, ob eine Tonne CO2 auch wirklich abgeschieden und anschließend langfristig gebunden wurde. Nur so könne ein EU-Markt für Kohlenstoffentfernungen geschaffen und damit Anreize zur Umsetzung gesetzt werden. Bis 2030 soll die Anwendung freiwillig erfolgen.
Ab 2030 sollen dann jährlich 5 Millionen Tonnen CO2 aus der Atmosphäre entfernt und dauerhaft gespeichert werden. Ergänzt werden soll dies um das Ziel, dass mindestens 20 % des in der Industrie verwendeten Kohlenstoffs, dieser wird v. a. in der Chemieindustrie, der Kunststoffproduktion und bei der Herstellung von Kraftstoffen eingesetzt, aus recycelten Kohlenstoff besteht. Karsten Gödderz
Mitteilung der KOM (EN)