EP befürwortet schärfere Regeln gegen klimaschädliches Methan
Das EP hat am 9. Mai seine Position zur Reduktion der Methanemissionen im Energiesektor angenommen. Die von der KOM vorgeschlagene VO zur Reduktion der Emissionen dieses extrem klimawirksamen Gases ist Teil des Fit-für-55-Pakets, mit dem die EU ihre Klimaziele für das Jahr 2030 erreichen will.
Drei wesentliche Änderungen strebt das EP an: Erstens sollen die Regelungen auf die petrochemische Industrie ausgeweitet werden. Der Anwendungsbereich der VO umfasst nach dem Vorschlag der KOM bisher die Förderung von Erdöl und fossilem Gas, die Gewinnung und Verarbeitung von fossilem Gas, dessen Transport, Verteilung und unterirdische Speicherung sowie LNG-Terminals, unabhängig von der Art des Methans. Zweitens soll die KOM bis Ende 2025 verbindliche Ziele für die Methanreduktion in allen relevanten Bereichen vorschlagen, die Mitgliedstaaten sollen nationale Ziele festlegen. Im Entwurf der KOM sind bisher keine verbindlichen Ziele vorgesehen. Als dritte zentrale Änderung wird eine Ausweitung der Regelungen auf Importe befürwortet. Das in der EU genutzte Öl und Gas wird nach Angaben des EP zu mehr als 80 % importiert. Ab 2026 sollen daher Importeure nachweisen müssen, dass sie die Anforderungen der VO erfüllen.
Der Rat hatte seine allgemeine Ausrichtung bereits am 19. Dezember 2022 festgelegt. Nachdem das EP nun seine Position festgelegt hat, können die interinstitutionellen Verhandlungen über den VO-Vorschlag beginnen. Brigitte Köhnlein