EP beschließt Regeln gegen die Verpackungsflut
Die am 24. April beschlossene Verpackungs-VO umfasst nun den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Diese müssen wiederverwertbar sein, und bedenkliche Inhaltsstoffe müssen reduziert werden.
Außerdem wird die Kennzeichnung mit dem Ziel harmonisiert, die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern. Das Aufkommen an Verpackungsabfällen soll verringert werden, indem verbindliche Ziele für die Wiederverwendung festgelegt und bestimmte Arten von Einwegverpackungen eingeschränkt werden. Wirtschaftsteilnehmer werden zur Minimierung von Verpackungen verpflichtet.
Die formale Zustimmung des Rates zu der Einigung steht noch aus. Brigitte Köhnlein
PM des EP (EN)