EP beschließt Verhandlungsmandat zu Euro 7
Das EP hat sich am 9. November mit einer knappen Mehrheit auf eine Verhandlungsposition zum VO-Vorschlag über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Emissionen und der Dauerhaltbarkeit von Batterien, kurz Euro 7, geeinigt. Ziel der Euro-7-Norm ist es, über die Senkung der Abgasemissionen von KFZ zu einer besseren Luftqualität in Europa beizutragen.
In ihrem Bericht stimmen die Abgeordneten den Grenzwerten aus dem KOM-Vorschlag für PKW der Klasse M1 zu, fordern aber gewichtsabhängig gestaffelte Werte für leichte Nutzfahrzeuge. Die Grenzwerte für Busse und schwere Nutzfahrzeuge sollen weniger stark verschärft werden. Außerdem sollen nach dem Willen der Abgeordneten höhere Mindestanforderungen bei Batterien von Elektrofahrzeugen gelten und die Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte über eine längere Lebensdauer der Fahrzeuge hinweg gewährleistet werden. Auch Maßnahmen zur Reduzierung von Partikelemissionen durch Reifen und Bremsen sind enthalten.
Die KOM hatte den Vorschlag zur Überarbeitung der bisher geltenden Vorschriften Euro 6 bzw. Euro VI im November 2022 vorgelegt. Da der Rat seine allgemeine Ausrichtung bereits am 25. September erzielte, können nun Verhandlungen über einen gemeinsamen Text beginnen. Beide Institutionen sprechen sich im Wesentlichen für eine Abschwächung des ursprünglichen KOM-Vorschlags aus. Michel Schlag/Tobias Bertermann