EP bestätigt Einigung über die Reform des Strombinnenmarkts
Mit Hilfe der neuen VO und RL zur Verbesserung der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU, über die das EP am 10. April abschließend entschieden hat, werden die bisher gültigen Regeln überarbeitet.
Die Reform verfolgt das Ziel, die Strompreise stabil zu halten und die Anfälligkeit gegenüber kurzfristig schwankenden Preisen zu verringern. Das beinhaltet u. a. eine größere Auswahl an Verträgen und klarere Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher mit Optionen für langfristig sichere Preise oder dynamische Preisgestaltung sowie Maßnahmen zur Verringerung des Risikos eines Versorgerausfalls. Stabilere langfristige Verträge (PPAs) zwischen Unternehmen und Lieferanten sowie wechselseitige Differenzverträge (CfDs) zwischen Stromerzeugern und öffentlichen Einrichtungen als Instrument öffentlicher Förderung sind ebenfalls enthalten.
Der Rat muss die Regeln noch bestätigen. Brigitte Köhnlein