EP bestätigt Einigung zum Europäischen Klimagesetz
Das EP hat am 24. Juni die in den Trilogen mit dem Rat am 21. April erreichte informelle Einigung zum Europäischen Klimagesetz mit komfortabler Mehrheit bestätigt. Die Einigung muss jetzt noch vom Rat offiziell angenommen werden. Anschließend kann das Europäische Klimagesetz offiziell in Kraft treten und damit den Rahmen für weitere Aktivitäten unter dem Europäischen Grünen Deal bilden.
In dem Gesetz wird die Klimaneutralität unionsweit bis 2050 verbindlich vorgeschrieben und ein höheres Zwischenziel für Emissionsreduktionen von 55 % bis 2030 im Vergleich zu 1990 formuliert. Bislang hatte sich die EU zum Ziel gesetzt, die Emissionen bis 2030 um 40 % zu senken. Teil der Einigung ist außerdem, dass die KOM u. a. ein weiteres Zwischenziel für 2040 vorschlagen und dazu ein indikatives Treibhausgasbudget für die EU heranziehen soll. Mit diesem Budget würde beziffert, wie viele Emissionen die EU von 2030 bis 2050 noch ausstoßen darf, um die Klimaziele nicht zu verfehlen. Außerdem soll ein extra einberufener wissenschaftlicher Beirat die KOM und die Mitgliedstaaten bei der künftigen Klimapolitik beraten. Karsten Gödderz