EP bestätigt Kompromiss zu intelligenten Verkehrssystemen
Das EP hat am 3. Oktober die im Juni erreichte vorläufige Einigung zur Überarbeitung der RL über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr (ITS) mit großer Mehrheit in der ersten Lesung bestätigt. Die RL aus dem Jahr 2010 soll an das Aufkommen neuer Mobilitätsoptionen, Mobilitäts-Apps und eine vernetzte und automatisierte Mobilität angepasst und aktualisiert werden. Insbesondere die digitale Erhebung und Bereitstellung wichtiger Straßen-, Reise-, und Verkehrsdaten soll gefördert werden.
Im gemeinsamen Text von Rat und EP ist vorgesehen, dass Mitgliedstaaten künftig neben Daten zu Tempobeschränkungen und Straßensperrungen auch solche über Einbahnstraßen, Gewichtsbeschränkungen, Durchfahrtsbeschränkungen oder Zugang zu Tunneln und Brücken bereitstellen müssen. Dafür soll es für die kommenden fünf Jahre ein Implementierungsprogramm geben, welches den geographischen Anwendungsbereich sowie die zu bereitstellenden Daten regelt.
Unter den Anwendungsbereich der RL werden demnach auch städtische Knoten des TEN-V-Netzes, wie z.B. Hamburg sowie künftig auch Lübeck und Kiel, fallen. Allerdings sollen die Regeln dort nur für solche Straßen angewendet werden, die täglich von einer bestimmten Mindestzahl an Fahrzeugen befahren werden.
Der Rat muss dem Entwurf noch formal zustimmen. Michel Schlag/Tobias Bertermann