EP bestätigt neue Ökodesign-VO
Die am 23. April bestätigte neue VO gilt nun für fast alle Produktkategorien, nicht wie bisher nur für Elektrogeräte. Es wird ein Verbot der Vernichtung von unverkauften Textilien und Schuhen eingeführt, das zwei Jahre nach Inkrafttreten der VO wirksam wird.
Mit einem harmonisierten Rahmen für die Festlegung von Nachhaltigkeitsanforderungen sollen Produkte nicht nur energie- und ressourceneffizienter, sondern auch haltbarer, wiederverwendbar, recycelbar und wartungsfreundlicher gemacht werden. Die KOM kann durch delegierte Rechtsakte neue Anforderungen vorschlagen, wenn neue Produktarten oder Technologien dies erforderlich machen. Die KOM wird zudem ermächtigt, weitere Verbote für die Vernichtung unverkaufter Erzeugnisse auf den Weg zu bringen.
Der Rat muss nun ebenfalls noch formal zustimmen, bevor die VO in Kraft treten kann. Brigitte Köhnlein
PM des EP (EN)