EP bestätigt Recht auf Reparatur
Mit der RL zur Förderung der Reparatur von Waren werden Hersteller in Zukunft verpflichtet, die Reparatur von defekten Haushalts- und Elektrogeräten anzubieten und zu ermöglichen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es durch Informationsrechte, Verlängerung der Garantiezeiten und weitere Maßnahmen leichter werden, sich für eine Reparatur zu entscheiden und damit die Lebensdauer eines Produkts zu verlängern und Ressourcen zu schonen.
Das EP hat die RL am 23. April bestätigt, der Rat muss nun ebenfalls noch formal zustimmen. Brigitte Köhnlein
PM des EP (EN)