EP-Entschließung zu Pandora-Papers
Vor dem Hintergrund der kürzlich veröffentlichten Pandora-Papers, über die die wahren Eigentümer von mehr als 27.000 Offshore-Firmen offengelegt wurden, hat das EP am 21. Oktober eine Entschließung mit großer Mehrheit verabschiedet. Hierin fordert das EP verstärkte Ermittlungen, ein härteres Vorgehen und neue Gesetze.
So sollen laut EP die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten eine gründliche Untersuchung aller in den Pandora-Papers aufgedeckten Verfehlungen einleiten, inklusive Prüfung aller dort genannten Personen. Die KOM wird dazu aufgefordert, die Enthüllungen daraufhin zu überprüfen, ob weitere Rechtsvorschriften nötig und rechtliche Schritte gegen einige MS gerechtfertigt sind. Außerdem soll die Europäische Staatsanwaltschaft prüfen, ob aufgrund der Enthüllungen Sonderermittlungen eingeleitet werden sollen.
Weiterhin wird die KOM ersucht, Vorschriften für den Staatsbürgerschaftserwerb und für Wohnsitzregelungen vorzulegen und diejenigen Mitgliedstaaten verstärkt im Auge zu behalten, die die geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuervermeidung noch nicht ausreichend umgesetzt haben.
Ebenso verweist das EP darauf, dass die sog. „Schwarze Liste“ der EU für Steueroasen in der gegenwärtigen Form ein „stumpfes Schwert“ sei, da auf ihr wichtige Staaten fehlten und die Aufnahme in die Liste ohnehin kaum unmittelbare und verbindliche Folgen für Drittstaaten habe. Eine Verbesserung der Auswahlkriterien und Entscheidungsprozesse sowie die Aufnahme von Sanktionen sei erforderlich, damit eine abschreckende Wirkung erzielt würde. Hauke Landberg/ Christoph Frank