EP legt Position zur RL gegen Greenwashing fest
Am 11. Mai hat das EP seinen Bericht zu den neuen Regeln für die Kennzeichnung und Lebensdauer von Produkten angenommen. Damit wurde die Verhandlungsposition des EP für den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren, dem Trilog mit KOM und Rat, festgelegt. Der Rat hatte seine allgemeine Ausrichtung bereits am 3. Mai erzielt. Der Gesetzesentwurf ist Teil des ersten Pakets zur Kreislaufwirtschaft und soll Kunden die Entscheidung für umweltfreundliche Erzeugnisse erleichtern und Unternehmen dazu bewegen, haltbarere Produkte herzustellen.
Die RL sieht u.a. ein Verbot irreführender Werbung vor. Angaben wie „umweltfreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ sollen nur noch verwendet werden dürfen, wenn die angegebene Umweltleistung des Produkts detailliert nachgewiesen wird. Umweltaussagen, die aufgrund von Emissionsausgleichssystemen, oder einzelnen Bestandteilen eines Produktes getroffen werden, sollen verboten werden. Es sollen nur noch Nachhaltigkeitssiegel zugelassen werden, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen.
Zusätzlich sollen Konstruktionsmerkmale verboten werden, die die Lebensdauer eines Produkts einschränken. Hier sieht die RL vor, dass Hersteller die Funktionalität auch bei Einsatz von Zubehör und Ersatzteilen anderer Anbieter gewährleisten müssen. Sollten Reparatureinschränkungen bestehen, müssen Kunden deutlich darauf aufmerksam gemacht werden. Schließlich soll ein neues Garantiezeichen auf die Option von Garantieverlängerungen bei besonders haltbaren und qualitativen Produkten hinweisen.
Nachdem Rat und EP nun ihre Positionen festgelegt haben und Trilogverhandlungen beginnen können, ist es Ziel, das Gesetzgebungsverfahren möglichst noch im laufenden Jahr abzuschließen. Annalena Rehkämper / Marcus Körber