EP legt Verhandlungsposition zur Aarhus-VO fest
Das EP hat am 20. Mai seine Position in erster Lesung für die Verhandlungen zur Überarbeitung der Aarhus-VO mit deutlicher Mehrheit verabschiedet. Mit dieser VO wird das gleichnamige internationale Übereinkommen ins europäische Recht übersetzt und der Zugang zu Umweltinformationen, der Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten und die Öffentlichkeitsbeteiligung geregelt. Die Änderung der VO war notwendig geworden, weil der Beschwerdeausschuss des Übereinkommens von Aarhus mehrere Verstöße der EU gegen den Vertragstext bemängelt hatte.
Mit der erfolgten Abstimmung können KOM, EP und Rat nun in Verhandlungen über eine Einigung treten. Der Rat hatte seinerseits bereits im Dezember 2020 eine allgemeine Ausrichtung als Verhandlungsmandat festgelegt, in der er keine größeren Änderungen am KOM-Vorschlag forderte.
Das EP hingegen geht an einigen Stellen über den KOM-Vorschlag deutlich hinaus. Die Abgeordneten fordern, dass weitaus mehr Rechtsakte einer Überprüfung unterzogen werden können und dass neben NGOs auch betroffene Individuen Klagerechte erhalten. Außerdem sollen die Kosten für die Zivilgesellschaft begrenzt werden, damit die Instrumente der VO für sie auch nutzbar sind. Karsten Gödderz