EP: Mehr Abgeordnetensitze zur Europawahl 2024
Das EP hat am 15. Juni eine legislative Entschließung zur Zusammensetzung des EP angenommen. Der Bericht sieht vor, die Anzahl der Sitze von derzeit 705 auf künftig 716 zu erhöhen und so die Verteilung der Sitze pro Mitgliedstaat der demografischen Entwicklung in der EU anzupassen.
Gemäß Art. 14 EUV ist die Anzahl der Sitze im EP auf 750 zzgl. der Präsidentenfunktion begrenzt, Mitgliedstaaten erhalten mind. sechs und maximal 96 Sitze. Die Verteilung der Sitze erfolgt gemäß der degressiven Proportionalität: dies bedeutet, dass bevölkerungsreichere Staaten grundsätzlich mehr Sitze im EP erhalten als bevölkerungsärmere, bevölkerungsärmere Staaten jedoch mehr Sitze pro Einwohner als bevölkerungsreichere.
Vor dem Hintergrund der für Juni 2024 anstehenden Wahlen zum EP hat der federführende AFCO-Ausschuss die aktuelle Zuweisung unter Berücksichtigung der derzeitigen Bevölkerungszahlen überprüft und in sechs Fällen einen Verstoß gegen die Grundsätze der Sitzverteilung festgestellt. Mit dem nun vom EP angenommenen Legislativvorschlag soll dieser Missstand behoben werden. Von den zusätzlichen elf Sitzen sollen Spanien und die Niederlande jeweils zwei Sitze, sowie Österreich, Dänemark, Finnland, Slowakei, Irland, Slowenien, Lettland jeweils einen Sitz erhalten.
Die Vorlage liegt nun beim ER, welcher die Anpassung in einem einstimmigen Beschluss verabschieden muss. Im Anschluss muss das EP zustimmen, bevor die Regeln in Kraft treten können. Annalena Rehkämper/Tobias Bertermann