EP mit Entschließung zum Bericht der KOM über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Das EP hat am 19. Mai eine Entschließung zum Bericht der KOM über die Rechtsstaatlichkeit 2021 angenommen.
Das EP begrüßt den Rechtsstaatlichkeitsbericht grundsätzlich. Es sieht aber auch Raum für Verbesserungen. Der Rechtsstaatlichkeitsbericht solle auf alle in Art. 2 EUV verankerten Werte ausgeweitet werden und zwischen systemischen und individuellen Verstößen unterscheiden. Hinsichtlich der Ankündigung der KOM, im Rechtsstaatlichkeitsbericht 2022 länderspezifische Empfehlungen aufzunehmen, spricht sich das EP positiv aus. Die KOM solle diese Empfehlungen aber an konkrete Umsetzungsfristen knüpfen und bei Nichtumsetzung auch auf restriktive Maßnahmen zurückgreifen.
Die Einleitung des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus nach der VO 2020/2092 gegen Ungarn lobt das EP. Es fordert ein entsprechendes Vorgehen auch gegen Polen.
Der nächste Rechtsstaatlichkeitsbericht der KOM für das laufende Jahr wird voraussichtlich am 13. Juli vorgestellt. An die Entschließung des EP und die enthaltenen Vorschläge ist die KOM nicht gebunden. Jaschar Stölting