EP nimmt Digital Markets Act und Digital Services Act an
Am 5. Juli hat das EP den Digital Markets Act (DMA) und den Digital Services Act (DSA) angenommen.
Mit dem DMA soll der Marktmacht großer Onlineplattformen (Gatekeeper) begegnet und ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden. Gatekeeper sollen einer stärkeren Regulierung unterworfen werden. Sie sollen zum Beispiel dazu verpflichtet werden, eigene Produkte nicht mehr bevorzugt vor der Konkurrenz zu platzieren. Ohne ausdrückliche Zustimmung soll ferner etwa auch die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Quellen nicht mehr möglich sein.
Mit dem DSA sollen digitalen Vermittlungsdiensten Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung illegaler Waren, Dienstleistungen und Inhalten auferlegt werden. Der DSA verleiht so dem Grundsatz, dass das, was offline illegal ist, auch online illegal sein sollte, praktische Wirkung. Die Vermittlungsdienste müssen u. a. Nutzern ermöglichen, dass diese illegale Inhalte melden können. Bei Verdacht auf schwere Straftaten sollen die Plattformen zur Meldung an die zuständigen Behörden verpflichtet werden.
Im Rat sollen die Gesetzesvorhaben bis kurz nach der Sommerpause im September angenommen werden. Der DMA gilt sechs Monate und der DSA fünfzehn Monate nach dem Inkrafttreten der Vorschriften. Jaschar Stölting