EP nimmt neue Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche an
In seiner letzten Sitzung vor den Europawahlen hat das EP-Plenum am 24. April das Paket zur Überarbeitung der Regeln im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML-Paket) angenommen.
Eine der wesentlichen Neuerungen des Pakets ist, dass eine neue EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) mit Sitz in Frankfurt/ Main eingerichtet wird. Ihre Aufgabe wird es sein, die risikoreichsten Finanzunternehmen direkt zu beaufsichtigen, die Umsetzung von Sanktionen zu überwachen und als Koordinierungsvehikel für die nationalen Aufsichtsbehörden zu fingieren. Zudem soll die AMLA auch eingreifen können, wenn ein Versagen einer nationalen Aufsichtsbehörde vorliegt.
Weitere Elemente des Pakets sind u.a. verstärkte Sorgfaltspflichten und Kontrollen von Kundenidentitäten, die Einführung einer Bargeldobergrenze von 10.000 € sowie verschärfte Überwachungsbestimmungen für besonders reiche Personen, d.h. mit meinem Vermögen von mind. 50 Mio. €.
Zudem schaffen die neuen Regeln auch einen verbesserten Informationszugang zu den Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer, von dem z.B. Medienschaffende, Organisationen der Zivilgesellschaft aber auch zuständige Behörden profitieren können. Es ist vorgesehen, dass die wirtschaftlichen Eigentümer von Investitionen nicht nur in nationalen Registern gespeichert, sondern diese Informationen auf EU-Ebene vernetzt werden.
Nach der Annahme durch das EP müssen die Regeln noch vom Rat formell angenommen werden. Christoph Frank