EP nimmt neue Regeln zur Beschränkung des Müllexports an
Am 27. Februar hat das EP die überarbeitete VO über die Verbringung von Abfällen verabschiedet. Mit der VO soll sichergestellt werden, dass die Verbringung von Abfällen zur Wiederverwendung und zum Recycling innerhalb der EU gestärkt wird, dass die EU ihre Abfallprobleme nicht in Drittländer exportiert und dass gegen illegale Verbringungen von Abfällen besser vorgegangen werden kann.
Die Reform sieht Verfahren und Kontrollmaßnahmen vor, die von der Herkunft, dem Bestimmungsort und dem Transportweg der Abfälle sowie von der Art der Abfälle und ihrer Behandlung am Bestimmungsort abhängen. Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder soll mit der neuen Regelung innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Inkrafttreten verboten werden, während die Ausfuhr in OECD-Länder strengeren Bedingungen unterworfen wird. Innerhalb der EU soll der Austausch von Informationen und Daten über eine zentrale elektronische Schnittstelle digitalisiert werden. Die Verbringung von Abfällen, die in einem anderen EU-Land entsorgt werden sollen, soll nur unter bestimmten Ausnahmebedingungen erlaubt sein. Mit dem Gesetz wird zudem eine Arbeitsgruppe zum Vollzug eingerichtet, die die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern verbessern soll, um illegale Verbringungen zu verhindern und aufzudecken.
Nach der noch ausstehenden formalen Annahme des Textes durch den Rat kann die VO nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft treten. Im Jahr 2020 beliefen sich die EU-Ausfuhren von Abfällen in Nicht-EU-Länder auf 32,7 Mio. t, was etwa 16 % des weltweiten Handels mit Abfällen entspricht. Darüber hinaus werden jedes Jahr rund 67 Mio. t Abfall zwischen den EU-Ländern verbracht. Brigitte Köhnlein