EP nimmt neue Vorschriften für den Gas- und Wasserstoffmarkt an
Mit dem sogenannten Gas-Paket, das am 11. April im EP-Plenum angenommen wurde, soll die Einführung von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen, einschließlich Wasserstoff, erleichtert und gleichzeitig die Versorgung gesichert werden.
Die aktualisierte RL zielt auf die Dekarbonisierung des Energiesektors ab und enthält Bestimmungen über Verbraucherrechte, Betreiber von Übertragungs- und Verteilungsnetzen, den Zugang Dritter und die integrierte Netzplanung sowie über die Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden. Die aktualisierte VO soll die Integration eines höheren Anteils von Wasserstoff und erneuerbaren Gasen in die bestehende Erdgasinfrastruktur fördern. Sie enthält Bestimmungen zur Erleichterung der Beimischung von Wasserstoff zu Erdgas und erneuerbaren Gasen sowie einer stärkeren Zusammenarbeit in der EU bei der Gasqualität und -speicherung.
Die Regelungen müssen noch vom Rat bestätigt werden. Brigitte Köhnlein