EP nimmt RL zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen an
Das EP hat am 22. November die RL zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften angenommen.
Nach der RL sollen börsennotierte Gesellschaften bis 2026 mindestens 40 % der Posten ihrer nicht geschäftsführenden Mitglieder von Leitungsorganen mit Angehörigen des unterrepräsentierten Geschlechts besetzen. Alternativ können die Mitgliedstaaten sich entscheiden, sowohl die nicht geschäftsführenden als auch geschäftsführenden Mitglieder von Leitungsorganen einzubeziehen. Der Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts muss dann zusammengerechnet 33 % betragen.
Börsennotierte Gesellschaften, die die Ziel nicht erreichen, müssen faire und transparente Auswahl- und Ernennungsverfahren einführen. Die Kandidaten müssen dabei auf der Grundlage klarer und neutral formulierter Kriterien ausgewählt werden.
Nachdem der Rat über die RL bereits im Oktober positiv entschieden hatte, ist diese nun formell angenommen. Die neuen Vorschriften müssen in den Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden. Jaschar Stölting