EP nimmt Verhandlungsmandate zu mehreren migrations- und asylpolitischen Gesetzesvorschlägen an
Das EP hat am 20. April seine Positionen zu mehreren Gesetzesvorschlägen der laufenden Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems angenommen.Konkret haben die Abgeordneten die Verhandlungsmandate zur VO zur Bewältigung von Krisensituationen, zur Screening-VO und zur Asyl- und Migrationsmanagement-VO festgelegt.
In dem VO-Vorschlag über Krisensituationen werden geeignete Verfahrensregeln, Ausnahmeregelungen und eine rasche Aktivierung von Solidaritätsmechanismen für den Ausnahmefall eines Massenzustroms von irregulär einreisenden Drittstaatangehörigen vorgesehen. Nach der Screening-VO sollen für alle irregulär ankommenden Migranten Identitäts-, Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden. In der Asyl- und Migrationsmanagement-VO soll die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens unter den Mitgliedstaaten geklärt und ein Solidaritätsmechanismus eingeführt werden. Die derzeit geltende Dublin-III VO soll damit ersetzt werden.
Zu der Screening-VO können jetzt unmittelbar die Trilogverhandlungen starten. Für die beiden anderen Gesetzesvorschläge steht für den Start der interinstitutionellen Verhandlungen noch jeweils eine allgemeine Ausrichtung im Rat aus.
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems soll bis 2024 abgeschlossen werden. Im September 2022 hatten das EP und der Rat einen entsprechenden Zeitplan für die Reform vereinbart. Dieser ist allerdings rechtlich nicht bindend, sondern vielmehr eine Art politischer Absichtserklärung. Jaschar Stölting