EP nimmt Verhandlungsposition zur SLAPP-RL an
Das EP hat am 11. Juli seine Verhandlungsposition zur RL zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (SLAPP-RL) angenommen.
Mit der RL sollen Betroffene sogenannte SLAPP-Klagen (strategic lawsuits against public participation) mit grenzüberschreitendem Bezug abwehren können. SLAPP-Klagen werden vorrangig gegen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten eingesetzt, um Äußerungen zu Angelegenheiten mit öffentlichem Interesse zu verhindern oder zu sanktionieren.
Mit der RL wird auf einen Ausgleich zwischen dem Zugang zur Justiz und dem Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit abgezielt. Bei Vorliegen einer missbräuchlichen Klage sind in der RL folgende wesentliche Elemente vorgesehen: eine schnelle Verfahrenseinstellung, eine Kostentragungs- und Schadensersatzpflicht des Klägers sowie die Möglichkeit einer Verhängung abschreckender Sanktionen. Das EP schlägt über den KOM-Entwurf hinaus unter anderem einen neuen Artikel vor, der die Mitgliedstaaten zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle („one-stop shop“) für Betroffene von SLAPP-Klagen verpflichtet. Außerdem möchte das EP ein EU-Register zu SLAPP-Klagen schaffen.
Als Nächstes starten zu dem Dossier die Trilog-Verhandlungen zwischen dem Rat, dem EP und der KOM. Das Gesetzgebungsverfahren soll rechtzeitig vor den Europawahlen im nächsten Jahr abgeschlossen werden. Jaschar Stölting