EP nimmt VO zum Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) an
Das EP hat am 6. Juli die VO über die Umsetzung des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021-2027 angenommen. Die VO wird nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Sie gilt dann rückwirkend zum 1. Januar 2021.
Mit dem EMFAF soll eine nachhaltige blaue Wirtschaft gefördert, die biologische Vielfalt geschützt und die internationale Meerespolitik unterstützt werden. Mindestens 15 % der nationalen Mittel müssen für Maßnahmen zur Förderung der Fischereikontrolle und Datenerhebung sowie zur Bekämpfung der illegalen Fischerei ausgegeben werden. Konkret kann beispielsweise mit Hilfe des Fonds in die für die Kontrolle notwendige technische Ausrüstung investiert werden. Um den Generationenwechsel in der Fischerei zu unterstützen, sollen Fischerinnen und Fischer unter 40 Jahren besonders gefördert werden können.
Der Fonds wird mit 6,1 Mrd. € ausgestattet. Rund 5,3 Mrd. € sollen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung durch die Mitgliedstaaten investiert werden. 211 Mio. € stehen für DE zur Verfügung. Florian Lescow
PM des EP (EN)