EP nimmt VO zur Anerkennung ukrainischer Führerscheine an
Das EP hat am 7. Juli eine VO zur Anerkennung der Führerscheine von Ukrainern mit vorübergehendem Schutzstatus angenommen.Ukrainer können dadurch ihren Führerschein weiterbenutzen, ohne diesen in einen EU-Führerschein umzutauschen oder eine neue Fahrprüfung ablegen zu müssen.
Die VO sieht außerdem vor, dass die EU-Staaten bei verlorengegangenen Führerscheinen nach Rückfrage bei den ukrainischen Behörden auch EU-Führerscheine für Ukrainer ausstellen können.
Ferner werden ukrainische Berufskraftfahrer ihre Befähigungsnachweise in der EU anerkannt bekommen, nachdem sie eine kurze Schulung und eine Prüfung absolviert haben. Sie können so weiter als Lkw- oder Busfahrer in der EU arbeiten.
Im Rat soll die VO kurzfristig angenommen werden. Sie tritt sodann fünf Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Jaschar Stölting