EP-Plenum stimmt für Annahme des Lieferkettengesetzes
Am 24. April hat das EP-Plenum den lange Zeit umstrittenen Rechtsakt zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen, das sog. Lieferkettengesetz (CSDDD), angenommen. Die RL über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen verpflichtet diese, entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen, dass ihr unternehmerisches Handeln keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte oder die Umwelt hat.
So müssen Unternehmen müssen einen Übergangsplan zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad erstellen und umsetzen, um ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Abkommen in Einklang zu bringen. Vorgesehen ist weiterhin die Einrichtung von Online-Portalen, die die Leitlinien der KOM enthalten und detaillierte Informationen zu den Sorgfaltspflichten bieten. Zudem müssen die Mitgliedstaaten eine Aufsichtsbehörde benennen, die das Verhalten der Unternehmen überprüft und ggf. Sanktionen gegen Unternehmen verhängt, die gegen die Vorschriften verstoßen. Dabei sind Geldstrafen von bis zu 5% des weltweiten Nettoumsatzes möglich.
Die neuen Regeln sollen schrittweise eingeführt werden: (1) Ab 2027 gelten sie für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 1,5 Mrd. €€. (2) Ab 2028 gelten sie auch für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 900 Millionen €. (3) Ab 2029 sollen die neuen Regelungen für Unternehmen aus der EU und aus Drittstaaten mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 450 Mio. € sowie für Franchise-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 80 Mio. € gelten. Nach der Zustimmung des EP muss der Rat den Vorschlag noch formell annehmen. Alexander Weis / Christoph Frank