EP-Position zum Vorschlag der KOM für ein neues Ethikgremium
Das EP hat am 12. Juli eine Entschließung zum Vorschlag der KOM zur Einrichtung eines interinstitutionellen Ethikgremiums angenommen. Darin kritisieren die Abgeordneten den Vorschlag als ambitionslos und fordern weiterreichende Befugnisse für das Ethikgremium.
Der KOM-Vorschlag sieht die Hauptaufgabe des Ethikgremiums in der Entwicklung und Überwachung gemeinsamer Ethikstandards. Ermittlung und Ahndung sollen weiterhin allein bei den zuständigen Behörden liegen. Das Gremium soll mit jeweils einem Vertreter der beteiligten Institutionen und fünf unabhängigen Experten mit Beobachterstatus besetzt werden.
Das EP kritisiert die vorgesehene Besetzung sowie die unzureichenden Befugnisse des Gremiums. Statt fünf fordert es neun unabhängige Expertinnen und Experten, welche als vollwertige Mitglieder des Gremiums fungieren sollen. Zusätzlich solle das Gremium Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen sowie die Befugnis zur Untersuchung von Einzelfällen erhalten. Die Abgeordneten wollen das Gremium außerdem befähigen, Empfehlungen für Sanktionen auszusprechen. Weitere Kritikpunkte betreffen den eingeschränkten Anwendungsbereich und mangelnde Schutzfunktionen für Whistleblower. Darüber hinaus betrachtet das EP seine eigenen Ethikstandards und fordert Nachbesserungen in der Beobachtung von NGOs und dem sog. Drehtüreffekt.
In den laufenden interinstitutionellen Verhandlungen zur Ausgestaltung des Ethikgremiums wird das EP seine Resolution von September 2021 als Verhandlungsposition nutzen. Die Abgeordneten sprechen sich für eine Einigung bis Ende des Jahres aus. Annalena Rehkämper/Christoph Frank