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EP positioniert sich zur Biodiversitätsstrategie 2030

Das EP hat am 8. Juni seinen Initiativbericht zur Biodiversitätsstrategie 2030 der KOM mit deutlicher Mehrheit verabschiedet. Damit gibt es der KOM Anregungen für die Übersetzung der Strategie in konkrete Gesetzgebungsverfahren. Insgesamt begrüßen die Abgeordneten die Strategie und die darin enthaltenen Ziele wie die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, die Unterschutzstellung von 30 % der Land- und Seegebiete der EU sowie die Reduzierung des Einsatzes gefährlicher Pestizide und der Nährstoffverluste aus Düngemitteln um jeweils 50 % bis 2030.

Das EP bemängelt allerdings, dass alle gesetzten Biodiversitätsziele aus vorherigen Strategien und Übereinkommen verfehlt wurden. Es will deshalb einen Schritt weitergehen und fordert die KOM auf, 2022 ein Rahmengesetz für Biodiversität ähnlich dem neuen europäischen Klimagesetz vorzulegen. Ebenso soll auf internationaler Ebene die Verabschiedung eines zum Pariser Klimaschutzabkommen äquivalenten Biodiversitätsvertrages angestrebt werden.

Darüber hinaus fordern die Parlamentarier:innen ein ganzes Bündel von Maßnahmen und Initiativen. Dazu zählen u. a. eine Rahmengesetzgebung für Böden, ein besserer Schutz von Bestäubern, ein Aktionsplan zum Schutz der Meeresökosysteme, eine bessere Erfassung invasiver Arten oder verbindliche Ziele für die urbane Biodiversität wie ein Mindestanteil an begrünten Dächern auf Neubauten. Karsten Gödderz

PM des EP (EN)

Bericht des EP

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