EP stimmt Freihandelsabkommen mit Neuseeland zu
Das EP hat am 22. November das Freihandelsabkommen der EU mit Neuseeland mit großer Mehrheit gebilligt. Es ist das erste Abkommen, in dem der neue Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung vollumfänglich zum Tragen kommt, welcher u. a. auch Sanktionen bei Verstößen vorsieht.
Das Abkommen wird als dringend notwendiges Signal gegen den zunehmenden Protektionismus und wichtigen Schritt der EU im Hinblick auf ihre Diversifizierung der Bezugsquellen und die Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit bewertet.
Mit der Umsetzung des Abkommens werden neuseeländische Zölle auf Waren aus der EU vollständig wegfallen. Für den Warenfluss in der Gegenrichtung werden die Einfuhrabgaben zunächst für 91 % der Lieferungen aufgehoben. Nach Ablauf einer Frist von sieben Jahren soll die Zollfreiheit für 97 % der Warenlieferungen gelten. Sofort zollfrei sind nach Inkrafttreten neuseeländische Kiwis, Äpfel, Zwiebeln, Wein und Fischereierzeugnisse. Aufrechterhalten werden die EU-Einfuhrhürden für sensible Agrarerzeugnisse, darunter Milchprodukte, Rind- und Schaffleisch sowie Ethanol und Mais.
Das Abkommen wird überdies die gesamte Liste von EU-Weinen und -Spirituosen mit geschützten Herkunftsbezeichnungen umfassen sowie weitere 163 geschützte Bezeichnungen wie beispielsweise Feta, Lübecker Marzipan oder Elia Kalamatas-Oliven.
Dem Abkommen müssen die Mitgliedstaaten noch formell zustimmen. Im Anschluss wird Neuseeland das Abkommen noch ratifizieren. Mit einem Inkrafttreten wird mit Mitte nächsten Jahres gerechnet. Tanja Winninger