EP stimmt für Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention
Die Abgeordneten des EP haben sich am 10. Mai für den Beitritt der EU zum Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der sogenannten Istanbul-Konvention, ausgesprochen.
Die aus dem Jahr 2014 stammende Istanbul-Konvention ist der erste internationale Vertragstext, in dem Gewalt gegen Frauen rechtlich definiert und ein umfassender Rahmen rechtlicher sowie politischer Maßnahmen zur Vorbeugung, zur Unterstützung der Opfer und zur Bestrafung der Täter geschaffen wird.
Obwohl die EU das Übereinkommen bereits im Juni 2017 unterzeichnet hat, steht die entsprechende Ratifikation noch aus, da sich einige Mitgliedstaaten weigern, ihre Zustimmung zu erteilen. Nachdem der EuGH im Oktober 2021 bestätigt hat, dass die EU das Übereinkommen auch bei fehlender Einstimmigkeit ratifizieren kann, gab das EP nun grünes Licht.
Im nächsten Schritt kann der Rat den Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention beschließen. Ein Beitritt der EU entbindet die Mitgliedstaaten nicht davon, die Konvention selbst zu ratifizieren. Aus diesem Grund forderten die Abgeordneten sechs Mitgliedstaaten – Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei – erneut auf, das Übereinkommen zu ratifizieren. Finn-Lukas Uloth/Jaschar Stölting