EP stimmt für Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts
Am 24. April hat das EP-Plenum die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, im EU-Jargon auch als wirtschaftspolitische Koordinierung bezeichnet, angenommen. Bereits im Februar hatte die belgische Ratspräsidentschaft im Rahmen von Trilogverhandlungen hierzu einen Kompromiss zwischen Rat und EP erzielt.
Kern der Reform ist, neben der Einführung von in der Regel vierjährigen Reformverträgen zwischen der KOM und dem jeweiligen Mitgliedstaat, ein Schuldenabbau, der sich stärker an den Ausgangssituationen der Mitgliedstaaten orientiert. So sollen Mitgliedstaaten mit übermäßiger Verschuldung, d.h. mit einem Schuldenstand von über 90% des BIP, ihren Schuldenstand um 1% des BIP reduzieren müssen, während MS mit einem Verschuldungsstand von 60% bis 90% nur einen Abbau von 0,5% des BIP leisten müssen. Wenn der Schwellenwert von 3% Defizit überschritten wird, müssen Mitgliedstaaten künftig in Wachstumsphasen einen Puffer schaffen, d.h. dass das Defizit in diesen Phasen nur noch 1,5% betragen darf.
Neugeregelt wird auch, dass bei der Einleitung eines Defizitverfahrens nationale Kofinanzierungen für EU-Mittel herausgerechnet werden sollen. Auch Ausgaben für Verteidigung sollen einer besonderen Betrachtung unterliegen.
Darüber hinaus werden durch die Reform die nationalen unabhängigen Finanzinstitutionen gestärkt werden, indem sie z.B. die Angemessenheit der Haushaltspläne und Projektionen der Steuereinnahmen überprüfen können.
Das aus insgesamt drei Legislativtexten bestehende Gesamtpaket muss noch formell vom Rat angenommen werden. Christoph Frank