EP stimmt für Wiederaufnahme und Änderungen der Chatkontrolle

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Das EP hat am 9. Juli die vom Rat vorgelegte neue Übergangsregelung zur freiwilligen Chatkontrolle (Nachfolge der ausgelaufenen VO (EU) 2021/1232) mit Änderungen angenommen.
Die Übergangsregelung ermöglicht es Anbietern wie Meta, Google und Microsoft, unverschlüsselte Kommunikation freiwillig auf Material sexuellen Kindesmissbrauchs und sogenannter Kinderpornographie zu scannen. Die Kernpunkte der EP-Änderungen sind ein Verbot des Client-Side-Scannings, der Schutz noch zu verschlüsselnder Inhalte und eine verpflichtende menschliche Verifizierung von Verdachtsfällen vor der Weiterleitung. Die Regelung soll bis April 2028 gelten.
Vorausgegangen waren zwei gescheiterte EP-Abstimmungen am 11. und 26. März und das Auslaufen der alten Verordnung am 3. April ohne Anschlussregelung. Der Rat legte am 2. Juli einen neuen, eigenständigen Rechtsakt vor; das EP stimmte am 7. Juli für die Behandlung im Eilverfahren. Kritik gab und gibt es fraktionsübergreifend an dem Vorgehen an sich, an der Umgehung des Initiativrechts der KOM und an der zweifelhaften Zulässigkeit des Eilverfahrens in zweiter Lesung im EP.
Der Rat hat jetzt drei Monate Zeit, die EP-Änderungen zu billigen; andernfalls erfolgt ein Vermittlungsverfahren. Parallel laufen Verhandlungen zu einer dauerhaften Regelung zur Chatkontrolle. Jannes-Emile Kettner / Thorsten Augustin
