EP stimmt späterem Inkrafttreten von CSRD und CSDDD zu

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Nachdem der AStV bereits am 25. März eine Einigung über die Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattungs-RL (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) für große Unternehmen und börsennotierte KMU um zwei Jahre und die Umsetzung und erste Anwendungsphase des EU-Lieferkettengesetzes (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) um ein Jahr erzielt hatte, hat das EP-Plenum im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens am 3. April ebenfalls für ein späteres Inkrafttreten der beiden RLen gestimmt. Damit ist ein erster Bestandteil, die sog. Stop-the-clock-RL, des Omnibus-I-Pakets zum Bürokratieabbau, das von der KOM Ende Februar vorgelegt wurde, zwischen Rat und EP geeint worden.
Auf Basis der nun verabschiedeten RL haben die Mitgliedstaaten mehr Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Faktisch bedeutet die zwischen Rat und EP erzielte Einigung, dass große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und börsennotierte KMU die Nachhaltigkeitsberichterstattung über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen erstmals im Jahr 2028 vorlegen müssen. Im Rahmen des EU-Lieferkettengesetzes müssen betroffene Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern sowie mehr als 1,5 Mrd. € Umsatz die Pflichten aus der CSDDD ebenfalls erstmals im Jahr 2028 erfüllen.
Während die inhaltlichen Beratungen am Omnibus-Paket-I in einem gesonderten RL-Verfahren weitergehen, gilt die formelle Annahme zur nun geeinten Stop-the-clock-RL durch den Rat als Formsache. Christoph Frank