EP und Rat bestätigen Einigung zur Aarhus-VO
In kurzer Abfolge haben am 5. und 6. Oktober EP und Rat die in den Trilogen erzielte Einigung zur Aarhus-VO jeweils in erster Lesung bestätigt. Damit ist der Prozess zur Überarbeitung der Aarhus-VO abgeschlossen. Die neue VO wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später offiziell in Kraft.
Die Überarbeitung der Aarhus-VO war nötig geworden, da der Beschwerdeausschuss des Übereinkommens von Aarhus festgestellt hatte, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten in Fragen des EU-Umweltrechts gegen das Abkommen verstoßen. Die Einigung wurde rechtzeitig vor der nächsten Vertragsstaatenkonferenz Ende Oktober erreicht. Auf dieser soll diskutiert werden, ob mit der überarbeiteten Version alle bemängelten Punkte beseitigt wurden.
Die Aarhus-VO ermöglicht es Individuen und NGOs, vor den europäischen Gerichten Klage gegen Entscheidungen von Organen der EU zu erheben. Dafür galten allerdings sehr strenge Beschränkungen. Die Einigung zur Aarhus-VO sieht vor, dass diese gelockert werden, um mehr Menschen den Rechtsweg zu eröffnen. So können nun neben NGOs und direkt betroffenen Einzelpersonen auch Individuen und Gruppen klagen, wenn sie ein ausreichendes öffentliches Interesse nachweisen. Dazu müssten 4000 Bürgerinnen und Bürger, die in mindestens fünf verschiedenen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, einen entsprechenden Antrag unterstützen. Karsten Gödderz
PM des EP (EN)