EP und Rat erreichen Einigung bei Gasspeicher-VO
Rat und EP haben am 19. Mai in den Trilogen eine informelle Einigung zur Gasspeicher-VO erreicht. Die informelle Einigung muss nun zunächst im EP und anschließend vom Rat bestätigt werden.
Die beiden Ko-Gesetzgeber halten insoweit am KOM-Vorschlag fest, als dass die europäischen Gasspeicher vor der Heizperiode 2022 zu 80 % und vor den folgenden Wintern zu 90 % gefüllt sein müssten. Der Vorschlag aus dem Rat, die Verpflichtung zur Gasspeicherung auf 35 % des jährlichen Gasverbrauchs der MS in den letzten fünf Jahren zu begrenzen, um unverhältnismäßige Auswirkungen auf MS mit großen Speicherkapazitäten zu vermeiden, wurde aufgenommen. Die Änderungen zur Berücksichtigung von LNG unter bestimmten Bedingungen soll ebenso Teil der VO werden wie eine Auslaufklausel für 2025. Dies soll den Notstandscharakter dieser VO aufzeigen.
Erhalten bleibt die Verpflichtung, dass MS ohne eigene Gasspeicher einen Anteil von 15 % ihres jeweiligen Jahresverbrauchs in anderen MS einlagern und die Kosten dafür tragen müssen. Dem Vorschlag zur Zertifizierung der Betreiber und Eigentümer von Gasspeichern stimmten Rat und EP ebenfalls zu, sie verlängerten aber die Frist für prioritär zu zertifizierende Anlagen von 100 auf 150 Werktage. Karsten Gödderz
PM des Rats (EN)
PM des EP (EN)