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EP verabschiedet Bericht zum Aktionsplan Kreislaufwirtschaft

Das EP hat am 10. Februar 2021 mit deutlicher Mehrheit seinen Bericht zum Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der KOM verabschiedet. In dem umfassenden Beschluss weisen die Abgeordneten darauf hin, dass für eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft Rahmenbedingungen auf verschiedenen Ebenen geschaffen werden müssen: für den Binnenmarkt und die Digitalisierung, für eine schadstofffreie Umwelt, für Recycling, für den Verbraucherschutz, die öffentliche Beschaffung und die Forschung.

Im Zentrum des Berichts steht allerdings die nachhaltige Produktpolitik. Hier fordern die Abgeordneten, dass die KOM noch in diesem Jahr neue Vorschläge unter der Ökodesign-Richtlinie vorlegen soll, die über die bisher erfassten energiebezogenen Produkte hinausgehen sollen. Produkte sollen auf diese Weise langlebig und wiederverwendbar werden, leicht repariert werden können und ressourcen- und energieeffizient sein. Außerdem sollen verbindliche Ziele für den Materialverbrauch eingeführt, der Recyclinganteil in Produkten erhöht, die Zugabe von Mikroplastik untersagt und Verpackungen bis 2030 generell recycelbar oder wiederverwertbar gestaltet werden.

Als Initiativbericht hat der Beschluss keine bindende Wirkung für die KOM. Sie kann nun aber die formulierten Anliegen bei den künftigen Legislativvorschlägen im Rahmen des Aktionsplans mit einfließen lassen. Karsten Gödderz

Entschließung des EP

PM des EP

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