EP verabschiedet Bericht zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Das EP hat am 10. März 2021 einen Entschließungsantrag über einen WTO-konformen CO2-Grenzausgleichsmechanismus mit deutlicher Mehrheit angenommen. Als Initiativbericht hat er keine rechtlich bindende Wirkung. Die KOM kann die Anliegen der Abgeordneten jedoch in ihrem eigenen Vorschlag, der im Juni vorgelegt werden soll, berücksichtigen. Die Einnahmen aus dem Mechanismus sollen als EU-Eigenmittel die Ziele des Grünen Deals über den EU-Haushalt unterstützen.
Mit der Abgabe auf die Kohlenstoffintensität von Einfuhren, die spätestens 2023 eingeführt werden soll, sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU geschaffen werden. Sie würde zunächst nur Einfuhren von Produkten und Rohstoffen erfassen, die unter das EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen. Dazu zählen die Energiewirtschaft und energieintensive Industriezweige wie Zement, Stahl, Aluminium, Ölraffinerien, Papier, Glas, Chemikalien und Düngemittel.
Der Preis im CO2-Grenzausgleichsmechanismus soll nach Wunsch der Abgeordneten an den des EHS gekoppelt werden. Gleichzeitig sollen aber durch begleitende Maßnahmen die Preisschwankungen im EHS begrenzt werden. Karsten Gödderz