EP verabschiedet zentrale Klimaschutzgesetze
Mit der Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (Emission Trading System – ETS), dem neuen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) und einem neuen Klimasozialfonds hat das EP am 18. April wichtige Klimaschutzgesetze gebilligt. Sie sind Teil des „Fit for 55“-Pakets, mit dem die EU ihr im Europäischen Klimaschutzgesetz verankertes Ziel verfolgt, den Ausstoß an Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.
Das ETS wird wirkungsvoller, indem die Menge der Zertifikate abgesenkt und schneller schrittweise vermindert wird, Luft und Seeverkehr werden zukünftig einbezogen. Ein neues ETS für die Bereiche Verkehr und Gebäude wird ab 2027 wirksam. Mit Hilfe des CBAM sollen europäische Produzenten von energieintensiven Gütern, wie z. B. Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemitteln, Elektrizität und Wasserstoff, gegenüber Importeuren gleichgestellt werden. Importeure müssen in Zukunft die Preisdifferenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem Preis der Kohlenstoffzertifikate im ETS bezahlen.
Mit dem überwiegend aus dem ETS gespeisten Klimasozialfonds können die Mitgliedstaaten sozial schwache Haushalte sowie Kleinunternehmen und Verkehrsteilnehmer unterstützen, die besonders durch hohe Treibstoffpreise beeinträchtigt werden. Auch notwendige strukturelle Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen wie Gebäudesanierung und ÖPNV können finanziert werden. Die Vorlagen müssen nun vom Rat förmlich gebilligt werden. Brigitte Köhnlein