EP verlangt besseren Schutz des Bodens
Das EP hat am 28. April einen Entschließungsantrag zum Bodenschutz mit großer Mehrheit verabschiedet. Darin bemängeln die Abgeordneten, dass es für den Boden – im Gegensatz zu Wasser und Luft – bislang keinen integrierten Rechtsrahmen gebe und Maßnahmen deswegen ungenügend koordiniert würden. Besonders Land- und Forstwirtschaft, Wasser- und Abfallwirtschaft, Industrieemissionen und internationale Handelsabkommen müssten hier stärker auf ihre Auswirkungen auf die Böden geprüft werden. Der Antrag hat zwar keine bindende Wirkung, die KOM kann die Forderungen aber bei ihrer derzeitigen Ausarbeitung einer neuen Bodenstrategie berücksichtigen.
Die Abgeordneten fordern u. a. ein stärkeres Vorgehen gegen Bodenversiegelung, um die Ziele „keine Bodendegradation“ bis 2030 und „kein Nettoflächenverbrauch“ bis spätestens 2050 zu erreichen. Angesichts der neuen Klimaziele soll außerdem der Beitrag von Böden zur Speicherung von Kohlenstoff stärker in den Blick genommen werden. Für den künftigen EU-weiten Rechtsrahmen wünschen sich die Parlamentarier, dass z. B. allgemeingültige Definitionen für Böden und ihren guten ökologischen Zustand sowie Indikatoren zu dessen Überwachung gefunden werden können. Karsten Gödderz