EP zur Reform des Zollkodex
Die EP-Abgeordneten haben am 13. März im Plenum in erster Lesung ihre Position zur Reform des EU-Zollkodex, die von der KOM im Mai letzten Jahres vorgelegt worden war, angenommen. Ziel ist es, die Zollverfahren zu vereinfachen und zu harmonisieren, die mehr als 111 derzeit in der EU verwendeten Systeme durch einen EU DataHub zu ersetzen und neue Prozesse für online bestellte Waren aus dem EU-Ausland einzuführen.
Der EU-Zollkodex muss aufgrund der massiven Zunahme des elektronischen Handels und der vielen neuen Produktstandards, Verbote, Verpflichtungen und Sanktionen der EU überarbeitet werden. Ein neues System für vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte soll sicherstellen, dass die Behörden keine Zeit auf die Kontrolle rechtmäßiger Unternehmen verwenden. Die Datenplattform soll 2028 für den elektronischen Handel geöffnet werden, 2032 auf freiwilliger Basis auch für andere Importeure und ab 2038 für alle Importeure verpflichtend sein.
Insbesondere der Vorschlag der KOM, die Höchstdauer der vorübergehenden Verwahrung von 90 Tagen auf 3 Tage zu reduzieren, wurde stark kritisiert. Nachdem sich bereits eine Mehrheit im IMCO-Ausschuss für eine Rückkehr zu 90 Tagen ausgesprochen hatte, bestätigte auch das Plenum in seiner Abstimmung vom 13. März die längere Frist.
Die Reform des Zollkodex wird nach den Europawahlen vom neu gewählten Parlament weiterverfolgt werden.Alexander Weis / Christoph Frank
PM des EP (EN)