ER mit Schlussfolgerungen zur Migrationspolitik
Der Sonder-ER hat am 9. Februar Schlussfolgerungen zur Migrationspolitik angenommen.
Zukünftig soll hier ein stärkerer Fokus auf den Schutz der Außengrenzen und ein verbessertes Rückführungsmanagement gelegt werden.
Die KOM wird dazu aufgerufen, „unverzüglich umfangreiche Finanzmittel und Ressourcen der EU zu mobilisieren, um die Mitgliedstaaten beim Ausbau von Grenzschutzkapazitäten und -infrastruktur […] zu unterstützen“. KOM-Präsidentin von der Leyen hat in diesem Zusammenhang zwei Pilotprojekte angekündigt. Dabei soll es unter anderem um die Sicherung der bulgarisch-türkischen Grenze mit Kameras, Fahrzeugen, Personal und Wachtürmen gehen.
Im Bereich des Rückführungsmanagements soll der Druck auf unkooperative Herkunftsstaaten erhöht werden. So wird eine konsequentere Anwendung des „Visahebels“ nach Art. 25a Visakodex gefordert. In den Schlussfolgerungen heißt es hierzu, dass der vorgesehene Mechanismus in vollem Umfang genutzt werden solle, „einschließlich der Möglichkeit, restriktive Visamaßnahmen gegenüber Drittländern, die bei der Rückkehr nicht kooperieren, einzuführen“.
Der ER mahnt außerdem die Einhaltung des „Fahrplanes“ zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bis 2024 an. Jaschar Stölting