Ergebnisse des Umweltrates vom 23. Oktober 2020
Am 23. Oktober 2020 tagte der Rat Umwelt in Luxemburg. Dabei konnten einige wichtige Ergebnisse in der Klimapolitik und zur Biodiversität erzielt werden.
So soll das Europäische Klimagesetz das Ziel der Klimaneutralität für 2050 rechtsverbindlich festschreiben. Die Europäische Kommission (KOM) hatte im März einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, den sie kürzlich noch einmal mit einem erhöhten Emissionsreduktionsziel für 2030 angepasst hatte. Hier konnte sich der Umweltrat auf eine sogenannte partielle allgemeine Ausrichtung einigen. Dies bedeutet, dass sich der Rat in allen Punkten einig gewesen ist – bis auf die Höhe des Zwischenziels für 2030. Aufgrund der politischen Brisanz in dieser Diskussion wird eine Einigung darüber auf dem Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs im Dezember erwartet. Größter Streitpunkt waren bis zuletzt die Rahmenbedingungen zur Erreichung der Klimaziele. Vor allem ärmere Mitgliedstaaten (MS) forderten, dass sie durch einen entsprechenden Rahmen auch in die Lage versetzt werden müssen, die Klimaziele zu erreichen. Die erzielte Einigung sieht vor, dass die KOM die Rahmenbedingungen bis Mitte 2021 überprüft und nötigenfalls Vorschläge für deren Anpassung präsentiert. Auf Grundlage der partiellen allgemeinen Ausrichtung können nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen.
Als zweites großes Thema diskutierte der Rat Schlussfolgerungen zur Biodiversitätsstrategie 2030. Auch hier konnte die deutsche Ratspräsidentschaft einen erfolgreichen Abschluss herbeiführen. In den Schlussfolgerungen unterstützen die MS generell die Ziele und Maßnahmen der Strategie: Sie erkennen an, dass stärkere Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität nötig sind. Die MS geben damit der EU auch ein starkes Mandat für die Verhandlungen zur Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im nächsten Jahr in Kunming, China. Mit der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie 2030 sollen u. a. 30 % der europäischen Land- und Seeflächen unter Schutz gestellt werden, beschädigte Ökosysteme wieder hergestellt und Bestäuber besser geschützt werden. Da die Strategie selbst keinen rechtssetzenden Charakter hat, sind auch die Schlussfolgerungen des Rates rechtlich nicht bindend. Sie können aber von der KOM bei der Ausarbeitung künftiger Gesetzesinitiativen in diesem Politikbereich berücksichtigt werden. Karsten Gödderz
PM des Rates zum Europäischen Klimagesetz
PM des Rates zur Biodiversitätsstrategie 2030